Miet­spie­gel

Parkstraße 20, 32105 Bad Salzuflen

Der qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Orientierungshilfe, um die Miethöhe  einer Wohnung im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren. Ortsüblich ist die Miete, die in Bad Salzuflen für Wohnungen gleicher Größe, Wohnlage, Bauweise, Ausstattung und Beschaffenheit im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und den Bestimmungen des BGB §§ 558 ff. erstellt. Gültig ist er für zwei Jahre ab Inkrafttreten.

Der Mietspiegel gilt für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet von Bad Salzuflen.

Hier finden Sie einen Onlinerechner des Mietspiegels.

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Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

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Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Bad Salzuflen für nicht preisgebundene Wohnungen
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Stab Wirt­schafts­för­de­rung

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Kurgastzentrum, Eingang über Bleichstraße
Parkstraße 20
32105 Bad Salz­uflen

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am 27. Mai sind die meisten Dienststellen der Stadtverwaltung vormittags aufgrund einer Mitarbeitendenversammlung geschlossen.

Dies gilt an diesem Vormittag auch für den Bürgerservice, das Standesamt, die Sozialverwaltung und das Seniorenbüro sowie die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen.

Die Stadtverwaltung ist ab 11.30 Uhr wieder wie gewohnt erreichbar.

Das städtische Jugendamt ist für die Dauer der Mitarbeitendenversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952 294 erreichbar.

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